Tagline
Fortbildung beauftragte Personen gemäß GGVSEB
Beauftragte Personen nach der GGVSEB sind vom Unternehmer gemäß § 9 Abs. 2 Ordnungswidrigkeiten-Gesetz ausdrücklich beauftragte Personen, die in eigener Verantwortung Pflichten im Gefahrgutbereich erfüllen. Sie benötigen Fachkenntnisse (Schulungsnachweis) und agieren als Bindeglied zwischen Unternehmensleitung und operativen Gefahrguttätigkeiten (beteiligtes Personal)
Die Fortbildung muss regelmäßig (spätestens alle 2 Jahre) erfolgen
Zielgruppe / Inhalte / Abschluss
Zielgruppe:
Personen, die als Auftraggeber des Absenders, Absender,Beförderer, Verpacker, Verlader, Empfänger, Entlader und/oder Befüller die Unternehmerpflichten wahrnehmen.
Inhalte:
- Neuerungen Gefahrgut (ADR/RID, GGVSEB, RSEB)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Dokumentation
- Durchführung der Beförderung
- Praxisbeispiele
- Übungen an Fallbeispielen
Abschluss
Erfolgskontrolle und Teilnahmebestätigung
Datum / Dauer
online oder als Inhouseveranstaltung buchbar
09.00 bis 16.00 Uhr
Preis
online 500,-- € pro Teilnehmer zzgl. MwSt
Inhouse nach Vereinbarung
jeweils inklusive Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebestätigung