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Fortbildung beauftragte Personen gemäß GGVSEB

Beauftragte Personen nach der GGVSEB sind vom Unternehmer gemäß § 9 Abs. 2 Ordnungswidrigkeiten-Gesetz ausdrücklich beauftragte Personen, die in eigener Verantwortung Pflichten im Gefahrgutbereich erfüllen. Sie benötigen Fachkenntnisse (Schulungsnachweis) und agieren als Bindeglied zwischen Unternehmensleitung und operativen Gefahrguttätigkeiten (beteiligtes Personal)

Die Fortbildung muss regelmäßig (spätestens alle 2 Jahre) erfolgen

Zielgruppe / Inhalte / Abschluss

Zielgruppe:

Personen, die als Auftraggeber des Absenders, Absender,Beförderer, Verpacker, Verlader, Empfänger, Entlader und/oder Befüller die Unternehmerpflichten wahrnehmen.

Inhalte:

  • Neuerungen Gefahrgut (ADR/RID, GGVSEB, RSEB)
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Dokumentation
  • Durchführung der Beförderung
  • Praxisbeispiele
  • Übungen an Fallbeispielen 

Abschluss

 Erfolgskontrolle und Teilnahmebestätigung 

Datum / Dauer

online oder als Inhouseveranstaltung buchbar

 

09.00 bis 16.00 Uhr

Preis

online 500,-- € pro Teilnehmer zzgl. MwSt

Inhouse nach Vereinbarung

jeweils inklusive Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebestätigung 

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