1. Vertragsgestaltung und Geltungsbereich
Für Verträge über die Teilnahme an Tagungen, Kongressen und Seminaren der Abfall- und Gefahrgutberatung Karbenk (nachfolgend AGK genannt) gelten die Bestimmungen im Anmeldeformular, sowie die nachfolgenden AGB. Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung schriftlich bestätigt wurde. Davon ausgenommen sind Anmeldungen, die persönlich auf der Veranstaltung erfolgen. Die Anmeldung gilt mit der Entgegennahme durch einen Mitarbeiter als Vertrag. Es bedarf keiner schriftlichen Bestätigung. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format übersandt, es sei denn, der Auftraggeber wünscht eine Rechnungszustellung per Post.
Der Teilnahmebetrag ist sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
2. Absagen von Veranstaltungen
AGK ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahlen) abzusagen. In diesem Falle erstattet sie die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
3. Änderungen im Veranstaltungsverlauf
AGK behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Tagung zu ersetzen oder entfallen zu lassen. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder Teilen der Teilnahmegebühr oder sonstiger Aufwendungen. Zudem kann AGK eine Präsenzveranstaltung vor Ort zu einer virtuellen Veranstaltung verändern. Sollte die Teilnahmegebühr der virtuellen Veranstaltung günstiger sein, als der Teilnehmerpreis der Präsenzveranstaltung, erhält der Teilnehmer den Differenzbetrag zurückerstattet.
4. Ablehnung einer Anmeldung
AGK behält sich vor, in begründeten Einzelfällen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung (ohne Angaben von Gründen) zurückzuweisen.
5. Nutzungsrechte
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Nutzungsrechtseinräumung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
Der Teilnehmer ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird, zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizensierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich zugehöriger Dokumentation.
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Nutzungsrechteeinräumung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
Der Teilnehmer ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird, zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizensierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich zugehöriger Dokumentation.
Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen können im Einvernehmen mit den einzelnen Teilnehmern im Rahmen von Beiträgen in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet (insbesondere Social Media) veröffentlicht werden.
6. Haftung
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ("Kardinalpflichten") handelt, haftet AGK für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Für Folgeschäden infolge fehlerhafter Inhalte der Vorträge und Seminare sowie der Seminarunterlagen (zum Beispiel hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit) haftet AGK nicht.
7. Stornierung und Änderung
Bei Stornierung der Anmeldung ab dem 45. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 25 %, bei Absagen ab dem 20. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 50 % und bei Absagen ab dem 10. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Vertretung eines Teilnehmers durch eine andere Person demselben Unternehmen ist möglich.
8. Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen
AGK verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Wir verwenden die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen mit Angabe von Namen, Funktion im Unternehmen, Unternehmen und Ort auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. AGK ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internet.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelung
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.